
BUCHUNG
BEDINGUNGEN
1. Gültigkeitsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Transaktionen zwischen dem Reisenden und Splendid Portugal, Lda (im Folgenden SP).
1.2 Diese AGB gelten für alle Geschäfte, bis neue AGB von SP herausgegeben werden, auch wenn diese ohne Bezugnahme auf diese AGB zustande kommen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die jeweilige Buchung, in der alle Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten sind. Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern von SP sind unbeachtlich, es sei denn, sie werden vom Unternehmen schriftlich bestätigt.
2.2 Die von SP unterbreiteten Angebote sind freibleibend. Alle Preisänderungen, die SP nach der Buchungsbestätigung vornimmt, müssen dem Reisenden mitgeteilt werden. Die Buchung gilt erst dann als von SP angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist.
3. Vergütung und Zahlung
3.1 Die Höhe der Vergütung wird von SP festgelegt. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt der Reisende, diese zur Kenntnis genommen zu haben und gegebenenfalls zu akzeptieren.
3.2 Änderungen oder zusätzliche Wünsche werden von SP im Einzelfall in Rechnung gestellt.
3.3 Der Vergütungsanspruch von SP entsteht für jedes individuell erbrachte Programm/Dienstleistung. Alle Programme/Leistungen, die nicht ausdrücklich mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sind, werden gesondert vergütet.
3.4 Falls erforderlich, ist SP jederzeit berechtigt, die Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei allgemeinen Programmen/Leistungen sind die ersten 25% der Vergütung bei Auftragserteilung fällig, erst dann kann SP die daraus resultierenden Buchungen bestätigen, die folgenden 50% sind 45 Tage vor Beginn des Programms/der Leistung und die restlichen 25% 20 Tage vor Beginn des Programms/der Leistung fällig.
3.5 Der Reisende ist für alle Bankgebühren und Wechselkurse verantwortlich.
4. Stornierungs- und Änderungsbedingungen
4.1 Wenn der Reisende vor oder nach der Ankunft am Zielort auf eine Stornierung verzichtet, ist SP berechtigt, die folgenden Beträge in Rechnung zu stellen oder die Verpflichtung zur Rückzahlung des bereits erhaltenen Betrags zu übernehmen:
Wenn die Stornierung oder Änderung des gebuchten Programms/der gebuchten Dienstleistung zwischen:
a) Für jede Stornierung des gewählten Programms/der gewählten Dienstleistung erhalten Sie 10% des Gesamtpreises;
b) 30 Tage vor Beginn des gewählten Programms/Services erhalten Sie eine vollständige Gutschrift für zukünftige Reisen mit SP. Reisende können ihr Reisedatum auf ein beliebiges Datum innerhalb von 18 Monaten nach dem ursprünglichen Reisedatum verschieben, ohne dass eine Gebühr anfällt.
c) 29 bis 16 Tage vor Beginn des gewählten Programms/der gewählten Dienstleistung: 50% des Gesamtpreises;
d) 15 Tage vor Beginn des gewählten Programms/der gewählten Dienstleistung 100% des Gesamtpreises.
4.2 Die unter 4.1 genannten Bedingungen finden keine Anwendung, wenn SP ausdrücklich andere Bedingungen für die Stornierung oder Änderung mitgeteilt hat.
4.3 SP hat das Recht, im Falle einer Stornierung/Änderung eine höhere Gebühr zu erheben, wenn der oben angegebene Betrag aus besonderen oder zeitlichen Gründen nicht alle Buchungskosten deckt, wie z.B. in der Hochsaison und anderen. In diesem Fall muss SP dem Reisenden detaillierte Informationen über die Buchungskosten vorlegen.
4.4 Für den Fall, dass SP nach Beginn des gewählten Programms/der gewählten Leistung einen wesentlichen Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann oder feststellt, dass er diese nicht erbringen kann, wird SP dem Reisenden eine angemessene Fortsetzung der Pauschalreise zum Selbstkostenpreis anbieten und gegebenenfalls den Differenzbetrag zwischen den angebotenen und den erbrachten Leistungen zahlen. Wenn der Reisende das Programm/die Dienstleistung mit den von SP angebotenen Lösungen fortsetzt, wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend akzeptiert hat.
4.5 SP hat das Recht, jedes Programm/jede Dienstleistung ohne finanziellen Verlust und ohne Vorankündigung zu stornieren oder zu ändern, wenn die Wetterbedingungen, Naturphänomene oder soziale Instabilität dies erfordern oder wenn die Sicherheitsbedingungen für alle Teilnehmer, einschließlich der Vertreter von SP, nicht gewährleistet sind.
4.6 SP haftet nicht für die nicht planmäßige Ankunft oder Abreise von Transportmitteln, einschließlich Flügen.
4.7 Im Falle einer Stornierung/Änderung einer Aktivität aufgrund von Verspätungen, die nicht von SP zu vertreten sind, wie z.B. Verspätungen von Reisenden/Gruppen, Verkehr, Ausfall von Transportmitteln, Diebstahl, ist SP nicht für die entstandenen Kosten verantwortlich.
4.8 SP behält sich das Recht vor, einer Person die Teilnahme an einem Programm/einer Aktivität zu verweigern, wenn einer seiner Vertreter feststellt, dass die Person nicht über die körperlichen Voraussetzungen verfügt oder geistig nicht auf ein solches Programm/eine solche Aktivität vorbereitet ist, oder wenn sie Anzeichen von Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder ein Verhalten zeigt, das rassistische Ideale oder Respektlosigkeit gegenüber der lokalen Natur und Traditionen unterstützt. SP hat auch das Recht und die Pflicht, einen Reisenden abzulehnen, wenn er aus irgendeinem Grund die von den örtlichen Gesundheitsbehörden vorgeschriebenen Maßnahmen in Bezug auf das Covid-19-Virus oder andere mögliche Ausbrüche nicht befolgt.
4.9 Falls die Bedingungen Ihres Vorschlags auf "Full Refund" (volle rückerstattung) verweisen, erstattet SP den Reisendenunter den folgendenBedingungen den vollen Betrag:
4.9.1 Pandemie-Situation: Vorzeitige Stornierung, Änderung des Reisedatums oder Unterbrechung der Reise aufgrund höherer Gewalt, die sich aus einer von den zuständigen Behörden erklärten Pandemie-Situation ergibt. In diesem Zusammenhang wird unter höherer Gewalt verstanden, wenn nach diagnostischen Zusatztests im Rahmen einer Pandemie (wenn diese in einem Krankenhaus oder in einem zertifizierten Labor durchgeführt werden) ein positives Ergebnis vorliegt, das die Infektion des Reisenden mit einer ansteckenden Krankheit oder eines Mitglieds des Haushalts des Reisenden (Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, werden als solche betrachtet) beweist, ins Krankenhaus eingeliefert werden muss oder in Zwangsquarantäne verbleibt und aus diesem Grund gezwungen ist, die Reise zu stornieren, bevor sie begonnen hat oder während der Reise.
4.9.2 Medizinisches Ereignis oder Unfall des Reisenden oder seiner Familienangehörigen: Plötzliches und unvorhersehbares medizinisches Ereignis oder schwerer Unfall des Reisenden, seines Ehepartners und seiner Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie bis zum 1. Grad, der einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erforderlich macht und zu einer klinisch nachgewiesenen Reiseunfähigkeit am Tag des Reiseantritts führt.
4.9.3 Erkrankung eines minderjährigen Kindes: Plötzliche Erkrankung eines Kindes des Reisenden im Alter von bis zu 18 Jahren, die die Durchführung der Reise verhindert, und die dringende und zwingende Notwendigkeit der Anwesenheit des Reisenden, die auf klinisch nachgewiesenen Fakten beruht.
4.9.4 Tod des Reisenden oder seiner Familienangehörigen: Tod des Reisenden, seines Ehepartners und seiner Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie bis zum 1.
4.9.5 Störung der öffentlichen Ordnung: Krieg, Revolution und Terrorakte (die nach dem geltenden portugiesischen Strafrecht als solche gelten) sowie Vandalismus in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Zielort der Reise und bis zu 30 Tage vor der Abreise.
4.9.6 Naturkatastrophen: Kataklysmische Naturereignisse wie Taifune, Tornados, Wirbelstürme, Wasserspeier, Erdbeben, Tsunamis, Vulkanausbrüche, Blitze sowie Überschwemmungen, Brände, Explosionen, Erdrutsche oder Erdrutsche, umstürzende Bäume und Gebäude oder Bauwerke, die durch eines dieser Phänomene verursacht werden, in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Zielort der Reise und bis zu 30 Tage vor der Abreise.
5. Eigentumsrecht und Urheberrechtsschutz
5.1 Alle bereitgestellten Programme/Dienstleistungen und Informationen sowie Vorschläge oder Ideen oder einzelne Teile sind Eigentum von SP. Jegliche Kopie, unsachgemäße oder unerlaubte Nutzung des Inhalts wird rechtlich verfolgt.
6. Gewährleistung und Schadenersatz
6.1 Der Reisende hat etwaige Beanstandungen innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung der von SP erbrachten Leistungen schriftlich unter Angabe von Gründen zur Kenntnis zu bringen. Erfolgt die Beanstandung während der Durchführung des Programms/der Leistungen und ist sie berechtigt und rechtzeitig, so hat der Reisende nur Anspruch auf Nachbesserung desselben Programms/derselben Leistung.
6.2 Eine Schadensersatzhaftung von SP ist einvernehmlich ausgeschlossen, sofern SP keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Hauptpflichten nachgewiesen werden kann. Das Recht des Reisenden auf Gewährleistung nach Maßgabe dieser AGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche des Reisenden für Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
6.3 SP übernimmt ausdrücklich keine Garantie für den Fall, dass eines der durchgeführten Programme/Dienstleistungen kein oder nicht das erhoffte Ergebnis erzielt.
6.4 SP haftet nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit Rettungs- und Krankheitssituationen entstehen, abgesehen von denen, die in der von Turismo de Portugal, I.P. vorgeschriebenen Versicherungspolice enthalten sind.
6.5 Verlässt der Teilnehmer eine Aktivität vor deren Abschluss, aus welchem Grund auch immer, ist der Teilnehmer für alle entstandenen Kosten verantwortlich.
6.6 SP ist nicht verantwortlich für verlorenes, gestohlenes oder beschädigtes Gepäck oder Ausrüstung oder für Kosten, die im Falle eines solchen Verlustes oder einer solchen Beschädigung entstehen.
6.7 SP haftet nicht für Kosten, Schäden oder Diebstähle, die der Reisende während seines Aufenthalts, seiner Aktivitäten und seiner Freizeit versehentlich oder absichtlich verursacht.
6.8 Sollte dem Reisenden aus irgendeinem Grund die Einreise nach Portugal von der portugiesischen Regierung oder den Zollbehörden verweigert werden, behält sich SP das Recht vor, den gezahlten Betrag nicht zurückzuerstatten und alle möglichen Kosten im Zusammenhang mit dem gewählten Programm/der gewählten Dienstleistung in Rechnung zu stellen. SP kann aus demselben Grund nicht haftbar gemacht werden.
7. Anerkenntnis der Risiken
7.1 Der Reisende erkennt an, dass jede Aktivität in der freien Natur mit Risiken verbunden ist. Zu diesen Risiken gehören nicht nur Gefahren, die mit der Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten verbunden sind, sondern auch Gefahren, die mit der Reise zum und vom Ort der Outdoor-Aktivitäten verbunden sind.
8. Verpflichtung zur Vertraulichkeit
8.1 SP verpflichtet sich, alle den Reisenden betreffenden Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Er wird sicherstellen, dass die Geheimhaltungspflicht auch von seinen Mitarbeitern und Vertretern eingehalten wird. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
8.2 Ungeachtet dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ist SP berechtigt, den Reisenden und ggf. eine Kurzbeschreibung der für ihn erbrachten Leistungen unbefristet und unwiderruflich in seine Referenzliste aufzunehmen und diese Informationen zu Werbe- und Präsentationszwecken in jeder redlichen Weise, insbesondere auch im Internet, zu verwenden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vila Nova de Gaia - Portugal. Es gilt ausschließlich portugiesisches Recht.
9.2 Die Originalsprache dieser AGB ist Englisch. Sollten Zweifel an der Übersetzung in eine andere Sprache bestehen, werden die AGB in Übereinstimmung mit dem englischen Originaltext interpretiert.
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Nachtrag zu GTCC
Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein weltweit wachsendes Problem (Prostitution, Pornographie, Sexhandel mit Kindern und Jugendlichen).
SP erkennt an, dass die Tourismusindustrie die rechtliche und moralische Verpflichtung hat, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihre Entwicklungsagenda aufzunehmen.
Daher verpflichtet sich der Reisende, den folgenden Ethik-Kodex zu erfüllen und während der Vertragsverlängerung umzusetzen:
1. Die Rechte der Menschen, insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen, zu fördern;
2. die kommerzielle Ausbeutung von Menschen in all ihren Formen abzulehnen, zu unterdrücken und zu verurteilen, insbesondere die kommerzielle sexuelle Ausbeutung und vor allem, wenn sie Kinder und Jugendliche betrifft;
Jeder Verstoß gegen einen der beiden Punkte führt automatisch zur Aufhebung des Vertrags zwischen SP und dem Reisenden, der hiermit alle Konsequenzen akzeptiert, die sich aus einem anderen Verhalten ergeben würden.